Rechtssicher gebaut, nicht nachgerüstet
US-Produkte sind für US-Recht gebaut. Dieses System ist von der ersten Datenbankzeile an auf deutsches und europäisches Recht ausgelegt.
Keine Aufnahme, also kein § 201
§ 201 StGB setzt einen Tonträger voraus: eine Fixierung, die wiederholtes Abspielen erlaubt. Ein Puffer, der binnen Sekunden überschrieben wird, ist das nicht. Erzwungen in der Datenbank, nicht per Dienstanweisung.
Berechtigtes Interesse als Rechtsgrundlage
Verarbeitet wird auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO: dem berechtigten Interesse an Qualitätssicherung und Schulung. Die Information des Kunden (Art. 13) ist die Ansage zu Gesprächsbeginn; sein Widerspruch (Art. 21) löscht das Transkript, und das lässt sich durch keine Einstellung abschalten.
Keine Emotionsbewertung
Bewertet werden Inhalt, Struktur, Fragequalität und Einwandbehandlung. Niemals Stimmung, Stress oder Auftreten einer Person: das verbietet der EU AI Act seit Februar 2025.
Daten bleiben in der EU
Gespeichert wird ausschließlich in europäischen Rechenzentren (Frankfurt). Eine Aufnahme entsteht nie: der Ton wird für die Spracherkennung flüchtig verarbeitet und danach sofort verworfen; abgelegt wird ausschließlich das Transkript.
Rechtliche Einordnung ersetzt keine Rechtsberatung und bezieht sich auf deutsches Recht. Für Österreich und die Schweiz sprechen Sie uns an. Für Ihren Datenschutzbeauftragten und Ihren Betriebsrat stellen wir fertige Unterlagen bereit: technische Dokumentation, Interessenabwägungs-Vorlage und eine Betriebsrats-Information.
Ein Satz, und die Sache ist geklärt
Rechtsgrundlage ist das berechtigte Interesse Ihres Unternehmens: kein Einwilligungsformular im Wohnzimmer. Was bleibt, ist die Information: ein Satz, normal gesprochen, zu Beginn des Termins.
„Ich lasse für meine Nachbereitung ein Programm mitschreiben: es entsteht keine Aufnahme, nur eine Textnotiz für mich und meinen Vertriebsleiter. Wenn Ihnen das unangenehm ist, sagen Sie einfach Bescheid, dann lasse ich es.“
Warum genau diese vier Teile
- „ein Programm mitschreiben“
- Transparenz: die gesetzliche Informationspflicht, erfüllt im Nebensatz
- „keine Aufnahme, nur Text“
- der entscheidende Unterschied (und der, den Kunden hören wollen)
- „für mich und meinen Vertriebsleiter“
- wer es zu sehen bekommt (sonst ist das die nächste Frage)
- „sagen Sie Bescheid, dann lasse ich es“
- das Widerspruchsrecht, ausdrücklich ausgesprochen: genau so verlangt es das Gesetz
Auf Wunsch ist auch ein Einwilligungs-Modus vorgesehen: Dann verlangt das System zu jedem Gespräch eine dokumentierte Einwilligung mit Methode und Zeitstempel. Sprechen Sie uns vor dem Start darauf an. Die Vorlage für die Interessenabwägung liegt dem Compliance-Paket bei.
Für das vollständige Compliance-Paket für Ihren Datenschutzbeauftragten und Ihren Betriebsrat schreiben Sie an marc.diederichs@gmx.de.